Das Angebot der Begabtenklasse richtet sich an Schülerinnen und Schüler mit überdurchschnittlicher Begabung beziehungsweise Hochbegabung, die durch ein psychologisches Gutachten bestätigt wurde.
Bei der Auswahl orientieren wir uns an den Grundschulleistungen und an einem psychologischen Gutachten zur Hochbegabung.
Die Aufnahme setzt eine überdurchschnittliche Begabung beziehungsweise eine Hochbegabung voraus, die durch ein psychologisches Gutachten bestätigt wurde.
Grundlage der Auswahl ist das Jahreszeugnis der 3. Jahrgangsstufe zusammen mit dem aktuellen Notenbild der 4. Jahrgangsstufe.
Für eine Aufnahme in die Begabtenklasse muss die gymnasiale Eignung im Übertrittszeugnis der Jahrgangsstufe 4 zwingend bestätigt sein.
Bewerben sich Kinder aus der 3. Jahrgangsstufe, ist eine Befürwortung des Überspringens durch die Grundschule erforderlich.
Ein Intelligenztest bestätigt die Hochbegabung des Kindes. Er kann an verschiedenen Stellen durchgeführt werden.
Da in die Begabtenklassen nur Schülerinnen und Schüler aufgenommen werden können, die eine Hochbegabung aufweisen, ist es notwendig, dass die Eltern ihr Kind diesbezüglich testen lassen, sofern dies noch nicht geschehen ist. Einen solchen Intelligenztest kann der zuständige Schulpsychologe, die Schulberatungsstelle in Landshut oder ein niedergelassener Psychologe durchführen.
Geeignete Bewerberinnen und Bewerber werden zum zweiten Teil des Aufnahmeverfahrens eingeladen, dem Auswahlverfahren mit Gruppentest und Kennenlerntag.
Im Gruppentest wird ein psychologisch fundierter Intelligenz-Test durchgeführt. Neben der Bestätigung der Hochbegabung gewinnen wir dabei einen Eindruck vom Arbeits- und Prüfungsverhalten der Kinder.
Beim Kennenlerntag beobachten wir vor allem den Umgang der Kinder untereinander und das Verhalten im Unterricht. So entsteht ein umfassendes Bild der Bewerberinnen und Bewerber.
Zusätzlich führen wir meist bereits im Vorfeld Gespräche mit den Eltern, um die Erwartungen, die familiäre Situation und die Lernbiografie des Kindes besser einschätzen zu können.
Erfüllt ein Kind die Voraussetzungen, kann es von den Eltern für das Aufnahmeverfahren vorgemerkt werden.
Gerne informieren und beraten wir Sie persönlich über die psychologischen Voraussetzungen. Vereinbaren Sie einfach einen Termin oder wenden Sie sich per E-Mail an uns.
Wir freuen uns über Ihre Vormerkung und beantworten Ihre Fragen rund um die Begabtenklasse und das Auswahlverfahren.